Dipl.Kfm., Dipl.Ing. (FH) Peter Angermaier berät Sie !

www.kwk-bhkw.de

Kraft-Wärme-Kopplung im politischen Aufwind durch Förderprogramme
Seit 1. Januar 2009 bietet die Bundesrepublik Deutschland verschiedenen Förderprogrammen zur KWK an. Sie will durch neue staatliche Anreize, die dezentrale Erzeugung von Strom und Wärme voranbringen. Folgende neue Gesetze gibt es hierzu.:
Zweite Novelle EEG des „Erneuerbare Energien Gesetzes“,
EEWärmeG des „Erneuerbare Energien Wärmegesetz“ ,
KWK-Gesetz Novelle sowie
MAP Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien.
Häufig werden regional weitere Förderungen durch die örtlich ansässigen Stromversorger angeboten. Um für Ihren persönlichen Fall zu erfahren, ob es für Sie solche Förderungen gibt, sollten Sie mit ihrem regionalen Versorgungsbetrieb Kontakt aufnehmen.

Förderung von Mini BHKW´s bis maximal 50 Kw elektrischer Leistung

Auszug aus der Liste der förderfähigen Mini-KWK Anlagen (Internet) des

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 432, Kraft-Wärme-Kopplung – Mini-KWK-Anlagen

Telefon: +49 6196 908-336, E-Mail: mini-kwk@bafa.bund.de

Die nachfolgend aufgeführten Anlagen werden zur Zeit vom BAFA als förderfähig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen eingestuft. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste wird nicht übernommen. Die Entscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Antragsverfahren.

Hersteller

Name

Anlagen

Typ

Bez.

Brenn-

Stoff

Leistung

Emissionswerte

Um-
welt-
Bonus

Primär-
Energie
einspare

Gesamt-jahres-nutzung

integ.

Strom-Zähler

Bestä.

des

unabhä.

Prüfinst

 

 

 

elekr

KW

therm

KW

NOx

mg/m³

CO

mg/m³

Partikel

mg/m³

ja

min

10%

erfüllt

min

80%

erfüllt

ja

ja

Leytec

B 11 P-TS

Heizöl schwefel-
arm

11,0

20,0

<1000

<300

<20

-

x

x

x

 

Leytec Umwelt &Energie-
technik

B14E-AGN

Erdgas

14,0

29,3

500

300

-

x

x

x

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorraussetzung für Förderung zur Zahlung der garantierten Einspeisevergütung
 
1)   Der Treibstoff muss aus nachwachsenden Rohstoffen stammen.

      Die BHKW´s von LEYTEC als auch die Großanlagen ab  35 KWh Leistung aufwärts können mit Pflanzenöl betrieben werden.
      Biokraftstoff ist wegen seines Säuregehalts nicht geeignet, da er Dichtungen kaputt frsst.
     
Pflanzenöl : Rapsöl, Sonnenblumenöl, Palmöl Raffinat, Atroja Nuss.
     
Zur Erzeugung 1 KWh Strom werden 210 g Öl benötigt

2)   70 % der zugeführten Energie ( quasi der zugeführten Wärme) muss sinnvoll verwertet werden.

      Da bereits der Generator ca 40 % der Leistung selbst verbraucht, ist dieser Wert in der Regel problemlos zu erreichen

 

      Gefördert wird unterschiedlich je nach erbrachter Leistung bis 150 KWh  0,1003 € / KWh elektrisch und über 150 KWh
      bis  499 KWh 0,0932 € / KWh,  ab  500 KWh 0,0851 € / KWh eingespeistem Strom.

h2 Überland-Stromleitungen