Kraft-Wärme-Kopplung im politischen Aufwind durch Förderprogramme
Seit 1. Januar 2009 bietet die Bundesrepublik Deutschland verschiedenen Förderprogrammen zur KWK an. Sie will durch neue staatliche Anreize, die dezentrale Erzeugung von Strom und Wärme voranbringen. Folgende neue Gesetze gibt es hierzu.:
Zweite Novelle EEG des „Erneuerbare Energien Gesetzes“,
EEWärmeG des „Erneuerbare Energien Wärmegesetz“ ,
KWK-Gesetz Novelle sowie
MAP Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien.
Häufig werden regional weitere Förderungen durch die örtlich ansässigen Stromversorger angeboten. Um für Ihren persönlichen Fall zu erfahren, ob es für Sie solche Förderungen gibt, sollten Sie mit ihrem regionalen Versorgungsbetrieb Kontakt aufnehmen.
Förderung von Mini BHKW´s bis maximal 50 Kw elektrischer Leistung
Auszug aus der Liste der förderfähigen Mini-KWK Anlagen (Internet) des
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 432, Kraft-Wärme-Kopplung – Mini-KWK-Anlagen
Telefon: +49 6196 908-336, E-Mail: mini-kwk@bafa.bund.de
Die nachfolgend aufgeführten Anlagen werden zur Zeit vom BAFA als förderfähig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen eingestuft. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste wird nicht übernommen. Die Entscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Antragsverfahren.
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Hersteller
Name
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Anlagen
Typ
Bez.
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Brenn-
Stoff
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Leistung
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Emissionswerte
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Um-
welt-
Bonus
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Primär-
Energie
einspare
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Gesamt-jahres-nutzung
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integ.
Strom-Zähler
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Bestä.
des
unabhä.
Prüfinst
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elekr
KW
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therm
KW
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NOx
mg/m³
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CO
mg/m³
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Partikel
mg/m³
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ja
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min
10%
erfüllt
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min
80%
erfüllt
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ja
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ja
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Leytec
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B 11 P-TS
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Heizöl schwefel-
arm
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11,0
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20,0
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<1000
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<300
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<20
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-
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x
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x
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x
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Leytec Umwelt &Energie-
technik
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B14E-AGN
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Erdgas
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14,0
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29,3
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500
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300
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-
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x
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x
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x
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x
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Vorraussetzung für Förderung zur Zahlung der garantierten Einspeisevergütung
1) Der Treibstoff muss aus nachwachsenden Rohstoffen stammen.
Die BHKW´s von LEYTEC als auch die Großanlagen ab 35 KWh Leistung aufwärts können mit Pflanzenöl betrieben werden.
Biokraftstoff ist wegen seines Säuregehalts nicht geeignet, da er Dichtungen kaputt frsst.
Pflanzenöl : Rapsöl, Sonnenblumenöl, Palmöl Raffinat, Atroja Nuss.
Zur Erzeugung 1 KWh Strom werden 210 g Öl benötigt
2) 70 % der zugeführten Energie ( quasi der zugeführten Wärme) muss sinnvoll verwertet werden.
Da bereits der Generator ca 40 % der Leistung selbst verbraucht, ist dieser Wert in der Regel problemlos zu erreichen
Gefördert wird unterschiedlich je nach erbrachter Leistung bis 150 KWh 0,1003 € / KWh elektrisch und über 150 KWh
bis 499 KWh 0,0932 € / KWh, ab 500 KWh 0,0851 € / KWh eingespeistem Strom.